Barrierefreiheit

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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Robert Hofrichter Betonwerk GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website:
https://www.betonwerk-hofrichter.de/

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) [teilweise / vollständig] vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • [Beispiel: PDF-Dokumente sind noch nicht vollständig optimiert]
  • [Beispiel: Alternativtexte für Bilder fehlen teilweise]
  • [Falls alles barrierefrei ist, diesen Abschnitt löschen]

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01. April 2026 erstellt. Die Bewertung der Barrierefreiheit basierte auf einer Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Ihnen Mängel bei der barrierefreien Gestaltung unserer Website auffallen oder wenn Sie Informationen in einem barrierefreien Format benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden.

Robert Hofrichter Betonwerk GmbH
Leupoldsgrüner Strasse 10
95152 Selbitz OT Stegenwaldhaus

Kontakt:
E-Mail: info@betonwerk-hofrichter.de
Telefon: +49 9280 9610

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de